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Elternberatung vor Scheidung

Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG

über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder


Die folgenden Preise entsprechen den Standardsätzen für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG.


60 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung

35 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung

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