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Elternberatung vor Scheidung
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG
über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Die folgenden Preise entsprechen den Standardsätzen für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG.
60 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung
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